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  • 01.04.2005 | Lohnsteuer

    Nachentrichtete Lohnsteuer vom Arbeitnehmer verlangen!

    Der Arbeitgeber kann die Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer vom Arbeitnehmer verlangen, wenn er zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber freiwillig oder auf Grund eines Haftungsbescheids die Steuerforderung für den Arbeitnehmer erfüllt hat. Der Arbeitgeber haftet zwar für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat. Dabei erfüllt der Arbeitgeber aber eine fremde Schuld, nämlich die des Arbeitnehmers.Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gesamtschuldner. Im Verhältnis Arbeitgeber zu Arbeitnehmer ist dagegen grundsätzlich der Arbeitnehmer allein Schuldner der Steuerforderung.  

    Wichtig: Etwas anderes würde nur gelten, wenn ausnahmsweise der Parteiwille klar erkennbar wäre, dass die Steuerlast den Arbeitgeber treffen soll. Dies sollte dann aber im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt werden. (BAG, Urteil vom 16.6.2004, Az: 5 AZR 521/03) (Abruf-Nr. 050050

     

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 57 | ID 87877