01.10.2007 | Lohnsteuerpauschalierung
Keine Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen
Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes im Rahmen der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG, werden die auf den Lohnsteuerkarten eingetragenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt. Das hat der BFH jetzt entschieden und damit der Finanzverwaltung Recht gegeben. (Urteil vom 26.7.2007, Az: VI R 48/03)(Abruf-Nr. 072638)
Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 164 | ID 113467