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  • 05.03.2010 | Mitarbeiterbeteiligung

    Verlust aus Beteiligung wegen Ende des Arbeitsverhältnisses

    Der Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen seines Arbeitgebers ist nicht schon allein deshalb steuermindernd zu berücksichtigen, weil die Beteiligung verpflichtet war und beim Ausscheiden des Arbeitnehmers zu einem unter dem tatsächlichen Wert liegenden Kurs veräußert werden musste. In dem vom BFH entschiedenen Fall, wurde bei einer Umstrukturierung der Aktienbesitz der Partner der Arbeitgeberin (Aktiengesellschaft) durch Geschäftsanteile der Konzern-Muttergesellschaft der Arbeitgeberin ersetzt. Dabei wurde festgelegt, dass im Fall eines Ausscheidens die Beteiligung zu einem festgelegten Kurs veräußert werden musste. Damit sollte vermieden werden, dass „abwanderungswillige“ Gesellschafter einen hohen Veräußerungsgewinn mitnehmen konnten. Anlässlich seines Ausscheidens verkaufte der Arbeitnehmer seine Anteile zum festgelegten Kurs. Die Differenz zum tatsächlichen Verkehrswert der Aktien wollte er steuermindernd geltend machen. Das sah der BFH anders: Der im Konsortialvertrag von den Gesellschaftern/Partnern einvernehmlich gefundene Übernahmepreis sei nicht auf das Arbeitsverhältnis, sondern auf die Stellung des Arbeitnehmers als Gesellschafter zurückzuführen. Damit war der Verlust nach dem Gesamtbild der Verhältnisse steuerlich nicht den Arbeitseinkünften, sondern der steuerlich unbeachtlichen privaten Vermögenssphäre zuzurechnen. (Urteil vom 17.9.2009, Az: VI R 24/08)(Abruf-Nr. 093947)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 40 | ID 134057