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  • 01.11.2004 | Musterformulierung

    Vereinbarung mit Arbeitnehmer über die Rückzahlung von Fortbildungskosten

    von Rechtsanwalt Martin Hassel, Kanzlei Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/Oberhausen/Weimar

    Wer als Arbeitgeber in die Fortbildung seiner Mitarbeiter investiert, tut dies nicht zuletzt in der Hoffnung, dass das eigene Unternehmen davon profitiert. Aus Sicht des Arbeitgebers liegt es daher nahe, sich durch Bindungs- und Rückzahlungsvereinbarungen gegen Abwanderungswünsche des Arbeitnehmers abzusichern.

    In der Oktober-Ausgabe (Seiten 172 bis 175) haben wir aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer verpflichtet werden können, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Fortbildungskosten zurückzuzahlen. Mehrere Leser haben uns daraufhin um einen Muster-Fortbildungsvertrag gebeten, der auch Regelungen für die Rückzahlung der Fortbildungskosten enthält. Diesem Wunsch kommen wir gern nach.

    Unser Service: Die Musterformulierung finden Sie auch im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterformulierungen" .

    Musterformulierung

    Fortbildungsvertrag

    Zwischen

    ............................... (Arbeitgeber)

    und

    ............................... (Arbeitnehmer)

    wird Folgendes vereinbart:

    §  1

    Der Arbeitnehmer nimmt in der Zeit vom ................ bis ...............an folgender Fortbildungsmaßnahme teil: (Fortbildungsbezeichnung, Fortbildungsträger, Fortbildungsziel).

    §  2

    Die Teilnahme an dieser Fortbildung erfolgt im Interesse der beruflichen Fort- und Weiterbildung des Arbeitnehmers.

    §  3

    Für die Fortbildungsveranstaltung(-en) wird der Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner durchschnittlichen vertraglichen Vergütung von der Arbeit freigestellt. Die Fortbildungszeit, die über die ausfallende Arbeitszeit hinausgeht, wird nicht vergütet. Die Vergütung wird entsprechend dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate berechnet.

    Der Arbeitnehmer wird während der Fortbildungszeit in jeder Hinsicht (Urlaub, Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall, Sonderzahlung gemäß Bundesrahmentarifvertrag, etc.) den übrigen Mitarbeitern gleichgestellt.

    §  4

    Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Kosten der Schulung, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie An- und Abreisekosten), soweit diese nicht von einem anderen Leistungsträger übernommen werden.

    §  5

    Der Arbeitnehmer ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme empfangenen Bezüge und der von dem Arbeitgeber übernommenen Kosten der Fortbildungsmaßnahme verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus einem Grund gekündigt wird, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat.

    Für jeden Monat der Beschäftigung nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme werden dem Arbeitnehmer 1/36 (1/6; 1/12; 1/24)* des gesamten Rückzahlungsbetrages erlassen. Eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers besteht nicht bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

    Ort, Datum

    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer

    * Fortbildungs- und Bindungsdauer müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das BAG hat deshalb die Bindungsfrist in mehreren Urteilen an die Dauer der Fortbildung geknüpft:

    Fortbildungsdauer Maximale Bindungsfrist
    Bis zu 1 Monat 6 Monate
    Bis zu 2 Monate 1 Jahr
    3 bis 4 Monate 2 Jahre
    6 Monate bis 1 Jahr 3 Jahre
    Mehr als 2 Jahre 5 Jahre
    Quelle: Ausgabe 11 / 2004 | Seite 195 | ID 111000