01.07.2004 | Mutterschaftsgeld
Beginn des Mutterschutz während eines Sonderurlaubs
Eine Arbeitnehmerin hat auch dann Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn das Arbeitsverhältnis zu Beginn des Mutterschutzes wegen eines vereinbarten Sonderurlaubs unter Wegfall der Hauptleistungspflichten geruht hat. In dem vom BAG entschiedenen Fall, endete der vereinbarte Sonderurlaub während eines inzwischen eingetretenen Mutterschutzes. Nach Auffassung des Arbeitgebers hatte die Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, weil sie sich zu Beginn der Schutzfrist in einem Sonderurlaub ohne Anspruch auf Arbeitsvergütung befunden habe. Das BAG hat den Arbeitgeber jedoch zur Zahlung des Zuschusses verpflichtet. Der Anspruch ist nur bis zur Beendigung des unbezahlten Sonderurlaubs ausgeschlossen. (Urteil vom 25.2.2004, Az: 5 AZR 160/03; Abruf-Nr. 041250 )