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  • 01.12.2004 | Neue Eckdaten beachten

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2005

    Am 1. Januar 2005 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2005.

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen steigen um 50 Euro für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bzw. um 37,50 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung). Für 2005 ergeben sich folgende Grenzen:

    Beitragsbemessungsgrenzen 2005 Alte Bundesländer Neue Bundesländer
    Arbeitslosenversicherung    
    - jährlich 62.400 Euro 52.800 Euro
    - monatlich 5.200 Euro 4.400 Euro
    Allgemeine Rentenversicherung    
    - jährlich 62.400 Euro 52.800 Euro
    - monatlich 5.200 Euro 4.400 Euro
    Knappschaftliche Rentenversicherung    
    - jährlich 76.800 Euro 64.800 Euro
    - monatlich 6.400 Euro 5.400 Euro
    Kranken- und Pflegeversicherung    
    - jährlich 42.300 Euro 42.300 Euro
    - monatlich 3.525 Euro 3.525 Euro
    Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

    Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:

  • Eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherte und Pflichtversicherte in der GKV und
  • eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für in einer privaten Krankenkasse (PKV) Versicherte.

    Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 die damalige Jahresarbeitsentgeltgrenze ( 40.500  Euro) überschritten hatten und privat krankenversichert waren (§  6 Abs.  7 S.  1 SGB  V). Es handelt sich dabei um eine niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze, die aus Gründen des Vertrauensschutzes an das Niveau der am 31. Dezember 2002 geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze anknüpft.

    Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2005 jährlich monatlich
    Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für GKV-Versicherte (§  6 Abs.  6 SGB V) 46.800 Euro 3.900 Euro
    Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Versicherte (§  6 Abs.  7 SGB V) 42.300 Euro 3.525 Euro
    Beitragssätze in der Sozialversicherung