01.12.2007 | Neue Eckdaten beachten
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2008
Zum 1. Januar 2008 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2008.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen um 37,50 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen in den alten Bundesländern um 50 Euro monatlich. In den neuen Bundesländern sinken sie um 50 Euro. Hintergrund der Senkung ist eine zu hoch ausgefallene Erhöhung im Vorjahr. Somit gelten ab 2008 folgende Grenzen:
Beitragsbemessungsgrenzen 2008
| Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
Arbeitslosenversicherung |
|
|
| 63.600 Euro | 54.000 Euro |
| 5.300 Euro | 4.500 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung |
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|
| 63.600 Euro | 54.000 Euro |
| 5.300 Euro | 4.500 Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung |
|
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| 78.600 Euro | 66.600 Euro |
| 6.550 Euro | 5.550 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
|
| 43.200 Euro | 43.200 Euro |
| 3.600 Euro | 3.600 Euro |
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:
- Eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für freiwillig in der GKV Versicherte und für Pflichtversicherte in der GKV und
- eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung (PKV).
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