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  • 01.12.2007 | Neue Eckdaten beachten

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2008

    Zum 1. Januar 2008 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2008.  

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen um 37,50 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen in den alten Bundesländern um 50 Euro monatlich. In den neuen Bundesländern sinken sie um 50 Euro. Hintergrund der Senkung ist eine zu hoch ausgefallene Erhöhung im Vorjahr. Somit gelten ab 2008 folgende Grenzen: 

     

    Beitragsbemessungsgrenzen 2008

     

    Alte Bundesländer 

    Neue Bundesländer 

    Arbeitslosenversicherung 

     

     

    • jährlich

    63.600 Euro 

    54.000 Euro 

    • monatlich

    5.300 Euro 

    4.500 Euro 

    Allgemeine Rentenversicherung 

     

     

    • jährlich

    63.600 Euro 

    54.000 Euro 

    • monatlich

    5.300 Euro 

    4.500 Euro 

    Knappschaftliche Rentenversicherung 

     

     

    • jährlich

    78.600 Euro 

    66.600 Euro 

    • monatlich

    6.550 Euro 

    5.550 Euro 

    Kranken- und Pflegeversicherung 

     

     

    • jährlich

    43.200 Euro 

    43.200 Euro 

    • monatlich

    3.600 Euro 

    3.600 Euro 

    Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

    Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen: 

     

    • Eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für freiwillig in der GKV Versicherte und für Pflichtversicherte in der GKV und
    • eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung (PKV).