05.12.2008 | Neue Eckdaten beachten
Rechengrößen und Grenzwerte
in der Sozialversicherung für das Jahr 2009
Zum 1. Januar 2009 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2009.
Unser Tipp: Alle Zahlen finden Sie auch im Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen und Checklisten“ Stichwort „Sozialversicherung“.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 75 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern um 100 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern um 50 Euro. Somit gelten ab 2009 folgende?Grenzen:
Beitragsbemessungsgrenzen 2009
| Alte | Neue |
Arbeitslosenversicherung |
|
|
| 64.800 Euro | 54.600 Euro |
| 5.400 Euro | 4.550 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung |
|
|
| 64.800 Euro | 54.600 Euro |
| 5.400 Euro | 4.550 Euro |
Knappschaftliche |
|
|
| 79.800 Euro | 67.200 Euro |
| 6.650 Euro | 5.600 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
|
| 44.100 Euro | 44.100 Euro |
| 3.675 Euro | 3.675 Euro |
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:
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