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  • 05.12.2008 | Neue Eckdaten beachten

    Rechengrößen und Grenzwerte
    in der Sozialversicherung für das Jahr 2009

    Zum 1. Januar 2009 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2009.  

     

    Unser Tipp: Alle Zahlen finden Sie auch im Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen und Checklisten“ Stichwort „Sozialversicherung“.  

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflege­versicherung steigt um 75 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeits­losenversicherung steigt in den alten Bundes­ländern um 100 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern um 50 Euro. Somit gelten ab 2009 folgende?Grenzen:  

     

    Beitragsbemessungsgrenzen 2009

     

    Alte
    Bundesländer
     

    Neue
    Bundesländer
     

    Arbeitslosenversicherung  

     

     

    • jährlich

    64.800 Euro  

    54.600 Euro  

    • monatlich

    5.400 Euro  

    4.550 Euro  

    Allgemeine Rentenversicherung  

     

     

    • jährlich

    64.800 Euro  

    54.600 Euro  

    • monatlich

    5.400 Euro  

    4.550 Euro  

    Knappschaftliche
    Rentenversicherung  

     

     

    • jährlich

    79.800 Euro  

    67.200 Euro  

    • monatlich

    6.650 Euro  

    5.600 Euro  

    Kranken- und Pflegeversicherung  

     

     

    • jährlich

    44.100 Euro  

    44.100 Euro  

    • monatlich

    3.675 Euro  

    3.675 Euro  

    Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

    Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen: