04.12.2009 | Neue Eckdaten beachten
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2010
Zum 1. Januar 2010 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2010.
Unser Tipp: Alle Zahlen (auch für die Jahre 2007 bis 2009) finden Sie zudem in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service unter „Arbeitshilfen und Checklisten“ Stichwort „Sozialversicherung“ bzw. „Rentner“.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 75 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie in den alten und neuen Bundesländern jeweils um 100 Euro monatlich. Somit gelten ab 2010 folgende Grenzen:
Beitragsbemessungsgrenzen 2010
| Alte | Neue |
Arbeitslosenversicherung |
|
|
| 66.000 Euro | 55.800 Euro |
| 5.500 Euro | 4.650 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung |
|
|
| 66.000 Euro | 55.800 Euro |
| 5.500 Euro | 4.650 Euro |
Knappschaftliche |
|
|
| 81.600 Euro | 68.400 Euro |
| 6.800 Euro | 5.700 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
|
| 45.000 Euro | 45.000 Euro |
| 3.750 Euro | 3.750 Euro |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig