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  • 10.12.2010 | Neue Eckdaten beachten

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2011

    Am 1. Januar 2011 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2011.  

     

    Unser Tipp: Alle Zahlen (auch für die Jahre 2007 bis 2010) finden Sie zudem in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service unter „Arbeitshilfen“ Stichwort „Sozialversicherung“.  

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sinkt. Grund ist die negative Einkommensentwicklung während der Finanzkrise. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt in den alten Bundesländern konstant, in den neuen Bundesländern steigt sie. Somit gelten ab 2011 folgende Grenzen:  

     

    Beitragsbemessungsgrenzen 2011

     

    Alte
    Bundesländer
     

    Neue
    Bundesländer
     

    Arbeitslosenversicherung  

     

     

    • jährlich

    66.000 Euro  

    57.600 Euro  

    • monatlich

    5.500 Euro  

    4.800 Euro  

    Allgemeine Rentenversicherung  

     

     

    • jährlich

    66.000 Euro  

    57.600 Euro  

    • monatlich

    5.500 Euro  

    4.800 Euro  

    Knappschaftliche
    Rentenversicherung  

     

     

    • jährlich

    81.000 Euro  

    70.800 Euro  

    • monatlich

    6.750 Euro  

    5.900 Euro  

    Kranken- und Pflegeversicherung  

     

     

    • jährlich

    44.550 Euro  

    44.550 Euro  

    • monatlich

    3.712,50 Euro  

    3.712,50 Euro  

     

    Steuerfreie Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung