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  • 07.10.2010 | Neue Pflicht ab 2011

    Maschinelle Übermittlung von Anträgen auf Erstattung bei Krankheit oder Mutterschaft

    Anträge auf Erstattung von fortgezahltem Lohn im Falle von Krankheit oder Mutterschaft im Rahmen des U1- und U2-Umlageverfahrens müssen ab dem 1. Januar 2011 elektronisch gestellt werden. Lesen Sie, wie das Verfahren funktioniert.  

     

    Zwei Umlageverfahren

    Seit 2006 regelt das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz, AAG) das Erstattungsverfahren für Arbeitgeber. Es gibt zwei Umlageverfahren:  

     

    • Das U1-Verfahren für Aufwendungen des Arbeitgebers im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Daran müssen alle Arbeitgeber teilnehmen, die in der Regel ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

     

    • Das U2-Verfahren für Aufwendungen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes. Dies gilt unabhängig von der Anzahl und der Zusammensetzung der Belegschaft eines Betriebs.

     

    Freiwilliger elektronischer Datenaustausch wird zur Pflicht