01.11.2004 | Neues zur Dienstwagenbesteuerung
Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung: Gehören Winterreifen zur Sonderausstattung?
von Steuerberater Wolfgang Kloster, BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin
Bemessungsgrundlage für die "Ein-Prozent-Regelung" ist grundsätzlich der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich einer Sonderausstattung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG). Regelmäßiger Streitpunkt ist die Frage, was dabei alles zur Sonderausstattung gehört. Bezüglich zusätzlicher Winterreifen ist jetzt ein Ende der Diskussion in Sicht.
Bislang war die Finanzverwaltung der Ansicht, dass nachträglich angeschaffte Winterreifen zur Sonderausstattung gehören und die Bemessungsgrundlage für die "Ein-Prozent-Regelung" entsprechend erhöhen.
Unterstützt wurde die Finanzverwaltung dabei von mehreren Finanzgerichten. Zuletzt hat das FG Bremen so entschieden (Urteil vom 8.7.2003, Az: 1 K 116/03; Abruf-Nr. 042708 ).
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Um so überraschender ist es, dass die Finanzverwaltung im Rahmen der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2005 ihre Auffassung geändert hat. Künftig soll der Wert eines zusätzlichen Satzes Reifen einschließlich Felgen die Bemessungsgrundlage für die "Ein-Prozent-Regelung" nicht mehr erhöhen (R 31 Abs. 9 S. 6 LStR 2005; LStÄR 2005, Abruf-Nr. 042776 ).
Unser Tipp: Bei der Änderung der LStR handelt es sich um eine Auslegung des geltenden Rechts (Abs. 2 S. 3 Einführung zu den LStÄR 2005). Daher dürfte die Neuregelung nicht erst ab dem 2005, sondern auch für die Vorjahre zu beachten sein.
Sehen Sie zu den LStÄR 2005 auch den Beitrag auf den Seiten 185 bis 187 dieser Ausgabe.
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