09.11.2009 | Neuregelung ab 2010
Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug - Ehegatten haben eine dritte Wahlmöglichkeit
Ab 2010 haben Arbeitnehmer-Ehegatten bei der Lohnsteuerklassenwahl eine dritte Möglichkeit. Mit Hilfe des neuen Faktorverfahrens sollen hohe Steuernachzahlungen für Ehegatten vermieden werden, die insbesondere bei der Kombination der Steuerklassen III und V auftreten können.
Lohnsteuerklassenwahl bei Ehegatten
Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, können sie bislang zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV wählen. Insbesondere wenn ein Ehegatte deutlich weniger verdient als der andere, führt auch die Kombination III/V zu einer unzutreffenden Besteuerung, die erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berichtigt werden kann.
Das neue Faktorverfahren ab 2010
Ab dem Jahr 2010 können Ehegatten auch die Kombination IV-Faktor/ IV-Faktor wählen (§ 39f EStG). Bei dem Faktorverfahren werden bei jedem Ehegatten die ihm persönlich zustehenden Abzugsbeträge (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale und Kinderfreibetrag) beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens wird durch den Faktor berücksichtigt. Um den Faktor zu ermitteln, sind die voraussichtlichen Arbeitslöhne beider Ehegatten aus den ersten Dienstverhältnissen anzugeben. Der Faktor ermittelt sich wie folgt:
Ermittlung des Faktors
Voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer Summe der voraussichtlichen Lohnsteuer |
Ist der Faktor kleiner als eins (was die Regel ist), wird er neben der Steuerklasse IV auf der Lohnsteuerkarte mit drei Nachkommastellen eingetragen.
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