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  • LGP Löhne und Gehälter professionell

    LGP Löhne und Gehälter professionell

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    Praktiker in der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen sich in lohn­steuerlichen Fragen genauso auskennen wie in der Sozial­versicherung und im entgeltbezogenen Arbeitsrecht. LGP Löhne und Gehälter professionell spart Ihnen hier wertvolle Zeit: Statt aufwendig in verschiedenen Quellen zu suchen, erhalten Sie alle Informationen aus einer Hand – kompakt, praxisnah und auf den Punkt gebracht.

    01.12.2004 | Pauschale Lohnsteuer

    Abwälzung der Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer

    Die pauschale Lohnsteuer trägt in der Regel der Arbeitgeber. Bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers bleiben sowohl der pauschal versteuerte Arbeitslohn als auch die pauschale Lohnsteuer außer Ansatz. Die pauschale Lohnsteuer darf daher nicht wie die normale Lohnsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund interner zivilrechtlicher Vereinbarungen die pauschale Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzt. Der Arbeitnehmer darf die in diesem Fall von ihm wirtschaftlich getragene Lohnsteuer nicht als Werbungskosten abziehen, entschied der BFH. (Beschluss vom 16.9.2004, Az: VI B 160/00; Abruf-Nr.  042961 )

    Quelle: Ausgabe 12 / 2004 | Seite 201 | ID 111008

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