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  • 01.05.2007 | Payback und bahn.bonus

    Steuerliche Behandlung von Vorteilen aus Kundenbindungsprogrammen

    Vorteile aus dienstlich erworbenen Payback-Punkten führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Das ergibt sich aus einem BMF-Schreiben.  

     

    Das Kundenbindungsprogramm „Payback“

    Bei dem Kundenbindungsprogramm „Payback“ werden für jeden Einkauf Punkte gutgeschrieben, die in Sachprämien oder eine Barauszahlung eintauschbar sind. Tanken nun Arbeitnehmer über die Karte des Arbeitgebers (sowohl dienstlich als auch privat) werden ihnen dabei Payback-Punkte auf ihrem privaten Payback-Konto gutgeschrieben, über das sie anschließend Prämien oder Geld erhalten. Zur steuerlichen Behandlung dieser geldwerten Vorteile hat das BMF auf eine Anfrage hin, wie folgt geäußert (Schreiben vom 20.10.2006, Az: IV C 5 – S 2334 – 68/06; Abruf-Nr. 071193): 

     

    • Der Anteil am Treibstoff für private Fahrten ist als geldwerter Vorteil für die Lohnversteuerung herauszufiltern.

     

    • Zusätzlich führen die auf dem privaten Konto gutgeschriebenen Payback-Punkte zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie beim Tanken für berufliche Fahrten gewährt wurden. Die auf dem privaten Punktekonto gutgeschriebenen Payback-Punkte sind entsprechend aufzuteilen.

     

    • Der Zufluss erfolgt bereits bei Kontogutschrift und nicht erst bei der Einlösung der Punkte. Da generell eine Auszahlung in Geld möglich ist, kommen die Vorteile für Sachbezüge (§ 3 Nr. 38 EStG) nicht in Betracht.