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  • 01.04.2006 | Rentenversicherung

    Wie geht es für GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer weiter?

    Die BSG-Entscheidung zur Rentenversicherungspflicht von GmbH-Gesellschaftern/Geschäftsführern hat für Aufsehen gesorgt (März-Ausgabe 2006, Seite 42). Inzwischen gibt es dazu auch erste Stellungnahmen. Dr. Herbert Rische, der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, hat auf einer Tagung zur betrieblichen Altersversorgung in Berlin folgende Aussagen gemacht (Quelle: „LSWB-Praxisticker“):  

    • Das Urteil soll künftig auf alle klassischen Ein-Mann-GmbH und vermutlich auch auf ähnlich gelagerte Fälle angewendet werden.
    • Für alle anderen Fälle soll mit den zuständigen Gremien eine Übereinstimmung dahingehend erzielt werden, die bisherige Praxis der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung für Gesellschafter-Geschäftsführer im Wesentlichen beizubehalten!
    • Die derzeit bei der Clearingstelle vorliegenden Statusfeststellungsverfahren sollen bis zu der angestrebten Regelung ruhen.
    • Zu einer rückwirkenden Auslegung des Urteils und eine damit verbundene Nachforderung von Beiträgen soll es nicht kommen.

    Beachten Sie: Noch liegt keine offizielle Stellungsnahme der Deutschen Rentenversicherung vor. Daher heißt die Devise weiterhin Abwarten und auf keinen Fall voreilige Entscheidungen treffen. 

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 55 | ID 87897