07.04.2008 | Sachbezüge
Benzingutscheine mit Euro-Betrag sind kein Sachbezug
Steht auf einem Benzingutschein ein Geldbetrag handelt es sich nicht um einen Sachbezug und die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ist nicht anwendbar. Das hat das FG München jetzt noch einmal einem Arbeitgeber ausdrücklich bestätigt, der es wohl immer noch nicht glauben wollte. (Beschluss vom 26.2.2008, Az: 8 V 3556/07)(Abruf-Nr. 080799)
Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 55 | ID 118638