08.07.2010 | Sachbezüge
Essenabgabe an Betreuerinnen im Kindergarten steuerfrei
Erhalten bei den Mahlzeiten in einem Kindergarten auch die unmittelbar mit der Essenseinnahme betrauten Mitarbeiterinnen ein Essen (in Kindergröße), handelt es sich dabei aus Sicht des FG Niedersachsen nicht um einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Die unentgeltliche Abgabe der Mahlzeiten (Frühstück und Mittagessen) geschehe überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Denn zum einen müssen die Kinder während der Esseneinnahme überwacht werden und zum anderen ist es aus pädagogischen Gründen sinnvoll, dass die Mitarbeiter dabei selbst essen (Vorbildfunktion). Die gemeinsame Esseneinnahme war daher auch verpflichtend in den Arbeitsverträgen geregelt. (rechtskräftiges Urteil vom 19.2.2009, Az: 11 K 384/07)(Abruf-Nr. 101695)