01.09.2007 | Sachbezug oder Barlohn?
Ist ein gewonnener Reisegutschein einer Reisebüroangestellten Arbeitslohn?
Ein Steuerberatungsbüro wollte wissen, wie folgender Fall lohnsteuerlich zu behandeln sei:
Leserfrage
„Eine Reiseverkehrsfrau hat auf Veranlassung ihres Arbeitgebers und während der Dienstzeit die Veranstaltung eines Reiseveranstalters besucht. Dort hat sie im Rahmen einer Verlosung einen Reisegutschein im Wert von 600 Euro gewonnen. Diesen Gutschein hat sie dann im Reisebüro (Arbeitgeber) für eine private Reise eingelöst. Der Arbeitgeber hat eine Provisionsgutschrift von zehn Prozent erhalten und damit Kenntnis von der Reisebuchung erlangt.“ |
Folgende Fragen stellen sich:
- Handelt es sich um die Einräumung einer Gewinnchance oder muss ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis angenommen werden?
- Handelt es sich – Steuerpflicht vorausgesetzt – um einen Sachbezug oder um Barlohn?
- Fließt der geldwerte Vorteil mit der Aushändigung des Gutscheins, mit der Reisebestätigung oder mit Antritt der Reise zu?
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