07.07.2008 | Sonderzuwendung
Verzicht des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld
Nimmt ein Arbeitnehmer zweimal widerspruchslos hin, dass der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlt, verzichtet er damit nicht auch für die Zukunft darauf. Das LAG Köln begründet seine Entscheidung wie folgt: Ein Arbeitnehmer verzichtet in der Regel nur auf ein Weihnachtsgeld, wenn ihm klargemacht werde, dass der Arbeitgeber derzeit finanziell nicht in der Lage sei, die Leistung zu erbringen, und ansonsten möglicherweise das Unternehmen im seinem Bestand gefährdet sei. Die Hinnahme der Nichtzahlung könne dann aber nicht als ein Verzicht für die Zukunft gewertet werden, weil der Arbeitnehmer nur wegen der aktuellen Lage bereit sei, seine ansonsten bestehenden Ansprüche nicht durchzusetzen.
Beachten Sie: Bei beidseitiger Tarifbindung entsteht dieses Auslegungsproblem von vornherein nicht. Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Tarifliche Rechte können nicht verwirken (§ 4 Abs. 4 TVG).
(Urteil vom 23.11.2007, Az: 4 Sa 1154/079)(Abruf-Nr. 081668)