01.12.2007 | Sonderzuwendungen
Gilt ein Tarifvertrag auch für außertariflich Beschäftigte?
Ein Beschäftigter ist nicht deshalb vom persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags ausgenommen, weil er ein außertarifliches Gehalt bezieht. Dies hat das BAG für den Tarifvertrag „Sonderzahlung“ des TV für die Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden festgestellt. Über diesen speziellen Tarifvertrag hinaus hat die BAG-Entscheidung grundsätzliche Bedeutung: Übt ein Beschäftigter eine Angestelltentätigkeit aus, dann ist es ohne Bedeutung, ob er ein tarifliches oder ein außertarifliches Gehalt erhält. Darüber hinaus stellte das BAG klar, dass der im Tarifvertrag enthaltene Begriff „Monatsverdienst“ im Hinblick auf die Höhe einer Sonderzahlung auch das außertarifliche Gehalt des Beschäftigten erfasst.
Unser Tipp: Hätten die Tarifvertragsparteien ausschließlich die tarifliche Vergütung zugrunde legen wollen, hätte dies zum Beispiel durch die Formulierung „tariflicher Monatsverdienst“ zum Ausdruck gebracht werden müssen. (Urteil vom 28.3.2007, Az: 10 AZR 66/06) (Abruf-Nr. 072386)