05.11.2010 | Sonderzuwendungen
Kinderbetreuungskosten für alleinerziehende Betriebsrätin
Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber die Erstattung der Kosten in angemessener Höhe verlangen, die ihm durch die Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstanden sind. Es handelt sich dabei um im Rahmen der Tätigkeit als Betriebsrat entstandene Kosten, die der Arbeitgeber tragen muss (§ 40 Abs. 1 BetrVG), entschied das BAG (Beschluss vom 23.6.2010, Az: 7 ABR 103/08; Abruf-Nr. 102182).
Dem Urteilsfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die alleinerziehende Betriebsrätin musste im Juni und Juli 2005 an insgesamt zehn Tagen an Veranstaltungen des Gesamtbetriebsrats ihres Unternehmens teilnehmen. Diese Veranstaltungen waren über 500 km von ihrem Wohnort entfernt. Die Betriebsrätie hat neben zwei Kindern, die im Jahr 2005 elf und zwölf Jahre alt waren, eine volljährige Tochter, die ebenfalls im Haushalt wohnt. Diese hatte in der Vergangenheit ihre beiden minderjährigen Geschwister schon einmal betreut, lehnte dies aber für die Abwesenheitszeiten ihrer Mutter im Juni und Juli 2005 unter Hinweis auf ihre Erfahrungen bei der früheren Betreuung ab. Die Mutter ließ daraufhin ihre beiden minderjährigen Kinder ganztägig sowie über Nacht von Frau W. betreuen und vereinbarte mit dieser eine Tagespauschale von 30 Euro pro Kind. So entstanden ihr Kosten in Höhe von 600 Euro, die sie nun erstattet bekommt.