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  • 01.10.2005 | Soziale Zusatzleistungen

    Ermäßigter Steuersatz trotz monatlicher Zuzahlungen zum Arbeitslosengeld

    Eine den ermäßigten Steuersatz nicht gefährdende Zusatzleistung kann vorliegen, wenn ein entlassener Arbeitnehmer monatliche Zahlungen zum Arbeitslosengeld erhält. Das gilt auch, wenn nach einer Betriebsvereinbarung die Gesamtentschädigung auf einen vom Bruttoeinkommen abhängigen Höchstbetrag beschränkt ist und einzelne Arbeitnehmer deshalb trotz Arbeitslosigkeit keine Zusatzleistungen erhalten, entschied der BFH (Urteil vom 14.4.2005, Az: XI R 11/04; Abruf-Nr. 052692). 

     

    Inhalt der Betriebsvereinbarung

    Der Arbeitgeber war nach einer Betriebsvereinbarung verpflichtet, an entlassene Arbeitnehmer eine Abfindung (Einmalbetrag) und bei einer anschließenden Arbeitslosigkeit zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld zu gewähren. Mit dem Zuschuss sollte das Arbeitslosengeld auf 85 Prozent eines fiktiven Nettogehalts aufgestockt werden. Die Zahlungen (Einmalbetrag und Zuschuss) durften insgesamt 18 Bruttomonatseinkommen nicht übersteigen. 

     

    Tatsächliche Durchführung

    Das Arbeitsverhältnis endete zum 31. Dezember 1993. Noch im Dezember 1993 erhielt der Arbeitnehmer eine steuerfreie Zahlung von 24.000 DM (damaliger Freibetrag nach § 3 Nr. 9 EStG). Im Januar 1994 erhielt er eine Einmalzahlung von 69.545 DM und in den folgenden 18 Monaten (von Februar 1994 bis einschließlich Juli 1995) jeweils 1.258,50 DM. 

     

    Entscheidung des BFH