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  • · Fachbeitrag · Abfindung

    Ermäßigte oder reguläre Lohnversteuerungvon Abfindungen: Haftung vermeiden

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Grasmück, Walsheim

    | Arbeitgeber nutzen die Zahlung von Abfindungen häufig für eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses. Arbeitnehmer erhalten damit die Möglichkeit, Arbeitslohn steuerbegünstigt und beitragsfrei zu beziehen. Genau darin besteht aber das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber, falls er die Lohnsteuer zu Unrecht ermäßigt erhebt. LGP zeigt Arbeitgebern die Berechnungsmodalitäten und worauf sie achten müssen. |

    Geänderte steuerrechtliche Rahmenbedingungen

    Eine Abfindung kann ermäßigt nach der Fünftel-Regelung i. S. d. § 34 Abs. 1 EStG besteuert werden, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür prüft die Finanzverwaltung in zwei Stufen:

     

    • 1. Die Zahlung erfolgt innerhalb eines Veranlagungszeitraums (VZ), und