01.07.2006 | Sozialversicherung
Aufbewahrung von Lohn- und Gehaltsunterlagen der DDR
Die Aufbewahrungsfrist für Lohn- und Gehaltsunterlagen für Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR endet im Dezember 2006. Die Nachfolgeunternehmen oder Archive können dann die dort lagernden Beitrags- und Gehaltsnachweise vernichten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät daher allen Versicherten mit Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR, bei denen bislang noch keine Kontenklärung durchgeführt wurde, umgehend die Versicherungskonten beim zuständigen Rentenversicherungsträger klären zu lassen.
Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 112 | ID 88015