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    LGP Löhne und Gehälter professionell

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    Praktiker in der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen sich in lohn­steuerlichen Fragen genauso auskennen wie in der Sozial­versicherung und im entgeltbezogenen Arbeitsrecht. LGP Löhne und Gehälter professionell spart Ihnen hier wertvolle Zeit: Statt aufwendig in verschiedenen Quellen zu suchen, erhalten Sie alle Informationen aus einer Hand – kompakt, praxisnah und auf den Punkt gebracht.

    01.08.2006 | Sozialversicherung

    Beiträge können am Vormonat ausgerichtet werden

    Schneller als gedacht ging es mit der Vereinfachung bei der Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen. Mit dem „Mittelstandsentlastungsgesetz“ (Abruf-Nr. 062075) wurde § 23 Abs. 1 SGB IV um einen neuen Satz 3 ergänzt: Aus der sprachlich verunglückten Gesetzesfassung übersetzt, lautet dieser:  

    „Arbeitgeber können sich mit ihren Beitragzahlungen zur Sozialversicherung am Vormonat orientieren, wenn sich ihre Beiträge auf Grund von Mitarbeiterwechseln oder variablen Entgeltbestandteilen regelmäßig ändern. Der Restbetrag wird am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zur Zahlung fällig.“ 

    Unser Tipp: Die neuen Regeln treten mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wir gehen davon aus, dass dies bis zur nächsten Beitragsabrechnung im August, spätestens fällig am 29. August (drittletzter Bankarbeitstag), geschehen sein wird, so dass Arbeitgeber die neuen Regeln bereits anwenden können. 

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 128 | ID 88055

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