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  • 01.03.2006 | Sozialversicherung

    Hemmt eine Betriebsprüfung das Statusfeststellungsverfahren?

    Eine eingeleitete Betriebsprüfung entfaltet keine Sperrwirkung für ein Statusfeststellungsverfahren. Das heißt: Auch ein nach Ankündigung einer Betriebsprüfung beantragtes Statusfeststellungsverfahren für einen Ehegatten/Lebenspartner oder GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wird weitergeführt. (Besprechungsergebnis der Sozialversicherungsträger vom 15./16.11.2005) (Abruf-Nr. 060236

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 39 | ID 87847