01.03.2006 | Sozialversicherung
Hemmt eine Betriebsprüfung das Statusfeststellungsverfahren?
Eine eingeleitete Betriebsprüfung entfaltet keine Sperrwirkung für ein Statusfeststellungsverfahren. Das heißt: Auch ein nach Ankündigung einer Betriebsprüfung beantragtes Statusfeststellungsverfahren für einen Ehegatten/Lebenspartner oder GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wird weitergeführt. (Besprechungsergebnis der Sozialversicherungsträger vom 15./16.11.2005) (Abruf-Nr. 060236)
Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 39 | ID 87847