01.11.2007 | Sozialversicherung
Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber
Zahlt ein Arbeitgeber Verwarnungsgelder, die sein angestellter Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots mit dem Firmenwagen erhalten hat, liegt weder steuerlich noch sozialversicherungsrechtlich Arbeitslohn vor (Ausgabe 8/2006, Seite 129). Eine Übertragung auf andere Sachverhalte, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung oder Nichteinhaltung von Lenkzeiten lehnen die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger aber ab. Das heißt: Die Übernahme der Verwarnungsgelder ist in diesen Fällen weiterhin sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. (Besprechungsergebnis vom 11.7.2007)(Abruf-Nr. 072963)
Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 183 | ID 115159