01.08.2006 | Sozialversicherung
Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber
Zahlt ein Arbeitgeber aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse Verwarnungsgelder, die seine angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots erhalten haben, handelt es sich aus Sicht des BFH nicht um Arbeitslohn (Urteil vom 7.7.2004, Az: VI R 29/00; Abruf-Nr. 050625; Ausgabe 4/2005, Seite 60).
Wichtig: Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich jetzt dieser Sichtweise für den Bereich der Sozialversicherung angeschlossen. Das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers sowie die ausdrückliche Billigung des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers muss aber konkret schriftlich niedergelegt und in den Lohnunterlagen dokumentiert werden. Ferner wird ein eigenbetriebliches Interesse nur angenommen, wenn die Verletzung des Halteverbots mit einem Firmenfahrzeug begangen wurde. (Besprechungsergebnis vom 25./26.4.2006)(Abruf-Nr. 062048)