01.08.2005 | Sozialversicherung
Versicherungspflicht eines Fahrers mit vorgegebenen Touren
Ein Fahrer mit einer fest vorgegebenen Tourenliste kann nicht frei über seine Arbeitskraft verfügen und ist deshalb abhängig beschäftigt. Das entschied das BSG im Fall eines Fahrers, der für ein Labor Untersuchungsmaterial transportierte. In dem mit dem Labor geschlossenen Transportvertrag verpflichtete er sich, Untersuchungsmaterial von den Ärzten abzuholen, zum Labor zu bringen und die Befunde zu den Ärzten zurückzubringen. Die Route wurde ihm vom Labor vorgegeben. Die Transporte führte er mit einem eigenen Pkw durch. Auf Grund der engen Bindungen, die ihm durch den Transportvertrag auferlegt waren und der fehlenden Möglichkeit, während der Arbeitszeit andere Transportaufträge zu übernehmen, überwiegen die Merkmale für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. (Urteil vom 22.6.2005, Az: B 12 KR 28/03 R)(Abruf-Nr. 052032)