01.01.2008 | Sozialversicherung
Vorliegen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses
Wartet ein in einer Kiesgrube als Baggerfahrer beschäftigter Arbeitnehmer auf freiberuflicher Basis die dortige Kieswaschanlage, handelt es sich in der Regel um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis. Zwar sprachen im Urteilsfall folgende Punkte für eine Selbstständigkeit: Rechnungserstellung mit Umsatzsteuerausweis, arbeitnehmerunübliche Arbeitszeiten und Einsatz von eigenem Werkzeug. In der Summe überwogen aber nach Ansicht des LSG Bayern die Indizien für eine abhängige Beschäftigung. Denn der „Selbstständige“ erbrachte seine Arbeitsleistung am identischen Betriebsort, für den gleichen Arbeitgeber und der Betrieb der Kieswaschanlage ließ sich nicht vom übrigen Betrieb der Kiesgrube trennen. (rechtskräftiges Urteil vom 31.7.2007, Az: L 5 KR 383/06)(Abruf-Nr. 073610)