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  • 01.09.2004 | Sozialversicherungs-Haftung

    Beratungspflicht des Steuerberaters hat Grenzen

    Der BGH hat sich zum Umfang der Beratungspflicht eines Steuerberaters geäußert, der für seinen Auftraggeber die Lohnbuchführung macht. Im Urteilsfall hatte der Steuerberater Beschäftigte des Auftraggebers fälschlicherweise als "krankenversicherungsfrei" eingeschlüsselt. Dennoch sprach ihn der BGH von einer Haftung frei: Wenn der Steuerberater seinen Auftraggeber auf die Bedeutung einer Befreiung und auf die Folgen der Nichtabführung von Versicherungsbeiträgen hingewiesen habe, könne ihm keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Dies sei erst recht anzunehmen, wenn der Auftraggeber - wie im Streitfall - behauptet habe, dass die entsprechenden Befreiungen vorliegen (BGH, Urteil vom 12.2.04, Az: IX ZR 246/02; Abruf-Nr.  040695 ).

    Unser Service: Ausführlich kommentiert Steuerberater Horst Meyer aus Lüneburg das BGH-Urteil in der Zeitschrift "Kanzleiführung professionell". Sie finden den Beitrag in der Ausgabe 8/2004, Seite 141 bis 143 oder unter der Abruf-Nr.  042216 .

    Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 147 | ID 110962