11.01.2010 | Sozialversicherungspflicht
Familienbetreuerin mit frei wählbaren Einsätzen
Eine hauswirtschaftliche Familienbetreuerin, die bei älteren Menschen jeweils für 14 Tage wohnt, den Haushalt führt und Pflegedienstleistungen vermittelt, muss nicht versicherungspflichtig beschäftigt sein. Im Urteilsfall vor dem LSG Nordrhein-Westfalen sprachen unter anderem folgende Punkte für eine selbstständige Tätigkeit der Familienbetreuerin:
- Über den jeweiligen Einzelauftrag hinaus gab es keine vertragliche Bindung zu dem Vermittler der Aufträge (privater Pflegedienst).
- Es bestand auf beiden Seiten keine Verpflichtung, in bestimmtem Umfang Einsätze anzunehmen bzw. anzubieten.
- Die Vergütung erfolgte in Form von pauschalen Tagessätzen.
- Es waren keine Sozialleistungen (zum Beispiel Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub) vereinbart.
Dass die Familienbetreuerin Sonn- und Feiertagszuschläge in pauschalierter Form erhielt, spreche nicht gegen eine selbstständige Tätigkeit. Denn solche Zuschläge sind auch selbstständigen Handwerkern zu vergüten, die außerhalb der üblichen Dienstleistungen Aufträge annehmen.
Wichtig: Letztlich entscheiden muss jetzt das BSG. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen B 12 R 17/09 R anhängig. (Urteil vom 10.6.2009, Az: L 16 R 53/08) (Abruf-Nr. 092833)