· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Familienbetreuerin mit frei wählbaren Einsätzen
| Eine hauswirtschaftliche Familienbetreuerin, die bei älteren Menschen jeweils für 14 Tage wohnt, den Haushalt führt und Pflegedienstleistungen vermittelt, muss nicht sozialversicherungspflichtig sein. Das hat das BSG unterstrichen und damit die vorinstanzliche Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen bestätigt. |
Nach Ansicht des BSG ist die Tätigkeit als hauswirtschaftliche Familienbetreuerin sowohl im Rahmen einer Beschäftigung als auch im freien Dienstverhältnis denkbar. Im Urteilsfall sprachen für die Selbstständigkeit der Frau, die für einen privaten Pflegedienst tätig wurde,dass sich ihr für einen Arbeitnehmer uncharakteristische Spielräume boten: Sie habe zwar im Wesentlichen nur ihre Arbeitskraft und wenig Kapital eingesetzt, letzteres aber mit einem gewissen Verlustrisiko bei Kundeninsolvenz. Bei Gestaltung, Auswahl und Umfang des einzelnen Einsatzes sei sie unabhängig gewesen. Zudem habe sie ihren voraussichtlichen Arbeitsaufwand selbst eingeschätzt und dies in die Vergütungsverhandlungen mit dem Pflegedienst einfließen lassen (Urteil vom 28.9.2011, Az: B 12 R 17/09 R; Abuf-Nr 113305).