01.07.2005 | Statusprüfung für Bestandsfälle?
Bindung der BA an Entscheidungender Einzugsstellen in Bestandsfällen
Für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (GmbH-GGf) sowie für mitarbeitende Ehegatten bzw. Lebenspartner ist zum 1. Januar 2005 ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren eingeführt worden (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). An das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) gebunden.
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich jetzt zu den Auswirkungen dieser Neuregelung auf so genannte Bestandsfälle geäußert (Ergebnisse der Besprechung vom 17./18.3.2005).
Statusverfahren gilt nur für Neuanmeldungen
Seit 1. Januar 2005 muss der Arbeitgeber die Meldungen zur Sozialversicherung besonders kennzeichnen, wenn es sich bei dem Arbeitnehmer um einen GmbH-GGf oder einen mitarbeitenden Ehegatten bzw. Lebenspartner handelt.
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