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  • 01.02.2005 | Steuer- und sozialrechtliche Nachteile vermeiden!

    Rechte und Pflichten von Arbeitgeberund Arbeitnehmer in der Insolvenz

    von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin

    Wird der Arbeitgeber insolvent, müssen er und seine Arbeitnehmer schnell auf ungewohnte Situationen reagieren. Für beide Parteien besteht die Gefahr, steuer- oder sozialrechtliche Nachteile zu erleiden. Nachfolgend werden die wichtigsten, in bezug auf Steuern, Sozialabgaben und Arbeitslohn geltenden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Insolvenzfall vorgestellt. 

    Gefahren im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug

    Bei Zahlungsschwierigkeiten erliegen Arbeitgeber oft der Versuchung, den Arbeitnehmern zwar die Nettolöhne auszuzahlen, die arbeitgeberseitig einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer jedoch „einstweilen“ nicht an das Finanzamt weiterzuleiten. In diesen Fällen greift die gesetzliche Haftung gemäß § 42d Abs.1 Nr.1 EStG. Das heißt: Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat. 

     

    Diese Haftung wird auf Organe einer juristischen Person ausgeweitet, zum Beispiel auf den AG-Vorstand oder den GmbH-Geschäftsführer (§§ 34, 69 AO). Danach haben Mitglieder des Geschäftsführungsorgans die steuerlichen Pflichten der von ihnen vertretenen juristischen Person zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die von dieser zu zahlenden (Lohn-)Steuern entrichtet werden (§ 34 AO).  

     

    Verletzen sie diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig und werden dadurch Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt, so haften sie persönlich auf Abführung der (Lohn-)Steuer (§ 69 AO).