12.01.2009 | Umsetzung in der Praxis schwierig
BVerfG-Urteil zur Entfernungspauschale - noch sind viele Fragen ungeklärt!
Das BVerfG hat die seit Anfang 2007 geltende gekürzte Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt. Unmittelbar nach dem Urteil hat die Bundesregierung erklärt, dass alle Steuerzahler jetzt schnell ihr Geld bekommen sollen. Doch damit sind längst noch nicht alle Fragen geklärt.
Erste Reaktionen auf das BVerfG-Urteil
Das BVerfG hat entschieden, dass die gekürzte Entfernungspauschale mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar und daher verfassungswidrig ist (Urteil vom 9.12.2008, Az: 2 BvL 1/07; Abruf-Nr. 083929).
Der Gesetzgeber ist nach dem BVerfG-Urteil verpflichtet, rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Das heißt, er könnte rückwirkend auch eine (verfassungsgemäße) Neuregelung schaffen.
Zu einer rückwirkenden Neuregelung wird es wahrscheinlich nicht kommen. Gleichwohl hält ein erstes BMF-Schreiben dem Gesetzgeber alle Möglichkeiten offen (Schreiben vom 15.12.2008, Az: IV A 3 - S 0338/07/10010-02; Abruf-Nr. 084013).
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