05.02.2009 | Umstellung sorgt für Probleme
Daten der gesetzlichen Unfallversicherung müssen in Entgeltmeldungen enthalten sein
Die Betriebsprüfungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden ab 2010 auf die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Damit entsprechende Daten vorliegen, müssen Entgeltmeldungen (DEÜV-Meldungen), die seit dem 1. Januar 2009 an die Einzugsstelle übermittelt werden, auch Daten der gesetzlichen Unfallversicherung beinhalten (Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung; Abruf-Nr. 083817). In der Praxis führt diese Umstellung jedoch zu vielen Problemen. Für Meldezeiträume 2008 werden deshalb noch „beide Augen zugedrückt“.
Neue Regelungen und Übergangszeit
Die Daten der gesetzlichen Unfallversicherung sind künftig auf jeden Arbeitnehmer einzeln bezogen an die Einzugsstelle zu übermitteln. Bisher mussten sie unternehmensbezogen mit dem Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Wichtig: In einer Übergangszeit zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 müssen die Daten der gesetzlichen Unfallversicherung einmal personenbezogen an die Einzugsstelle und gleichzeitig unternehmensbezogen mit dem Lohnnachweis an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Ab dem 1. Januar 2012 entfällt die unternehmensbezogene Meldung an die Berufsgenossenschaft.
Änderungen bei Entgeltmeldungen
Die Daten der gesetzlichen Unfallversicherung müssen bei Jahres-, Unterbrechungs- und Abmeldungen im DEÜV-Meldeverfahren an die Einzugsstelle mitübermittelt werden (kein neuer Meldegrund!). Geschieht das nicht, wird die gesamte Meldung von der Einzugsstelle zurückgewiesen.
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