01.03.2007 | Urlaub
Berechnung des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte
Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte erhöht nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von § 3 Absatz 1 BUrlG, sondern er ist zusätzlich zum vereinbarten Urlaub zu gewähren. Das entschied der jetzt für das Urlaubsrecht ausschließlich zuständige 9. Senat des BAG. Er bestätigte damit die zum früheren Recht ergangene Rechtsprechung für die Neuregelung des Schwerbehindertenurlaubs. Es gab damit der Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Gewährung von 5 Urlaubstagen zusätzlich zu dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Urlaub von 29 Tagen statt.
Hintergrund: Schwerbehinderte, die in einer 5-Tage-Woche arbeiten, haben Anspruch auf 5 zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr (§ 125 SGB IX). Für jeden vollen Monat, in dem die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt, entsteht ein Zwölftel (= 0,42 Tage) des zusätzlichen Urlaubsanspruchs. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (Urteil vom 24.10.2006, Az: 9 AZR 669/05) (Abruf-Nr. 070642)