05.02.2009 | Urlaub
Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht, wenn er den Urlaub wegen einer Erkrankung nicht innerhalb des Kalenderjahrs oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums im Folgejahr nehmen konnte. Das hat der EuGH entschieden und damit ein Grundprinzip des deutschen Urlaubsrechts erschüttert. Das heißt: Urlaubsansprüche (dauerhaft) erkrankter Arbeitnehmer bleiben bis auf Weiteres bestehen und sind bei Rückkehr bzw. Ausscheiden des Arbeitnehmers abzugelten. (Urteil vom 20.1.2009, Rs: C-350/06 und C-520/06)(Abruf-Nr. 090312)
Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 21 | ID 124382