10.06.2010 | Urlaub
Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit über mehrere Jahre
Das LAG Hamm hat den EuGH wegen der Frage angerufen, ob bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für jedes Jahr erhalten bleibt, mit der Folge, dass der Arbeitnehmer über Jahre Urlaubsansprüche ansammelt (Beschluss vom 15.4.2010, Az: 16 Sa 1176/09; Abruf-Nr. 101260). Im Urteilsfall war der Arbeitnehmer seit dem 23. Januar 2002 zunächst arbeitsunfähig krank und bezog ab dem 1. Oktober 2003 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31. August 2008 durch eine Aufhebungsvereinbarung beendet. Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch behält, wenn er ihn wegen Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte (Urteil vom 20.1.2009, Rs. C-350/06 und C-520/06; Abruf-Nr. 090312; Ausgabe 2/2009, Seite 21), klagte der Arbeitnehmer auf Abgeltung seines Urlaubs für die Jahre 2006, 2007 und 2008.
Beachten Sie: In dem EuGH-Fall ging es nur um Urlaubsansprüche für das Vorjahr und das laufende Jahr. Die Frage, ob Urlaubsansprüche über viele Jahre hinweg angesammelt werden können, ist noch nicht geklärt.