08.07.2010 | Urlaub
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist abzugelten
Die neue Rechtsprechung zum Erhalt der gesetzlichen Urlaubsansprüche bei Krankheit (BAG, Urteil vom 24.3.2009, Az: 9 AZR 983/07; Abruf-Nr. 091415) gilt auch hinsichtlich des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte. Das heißt: Ist ein schwerbehinderter Arbeitnehmer bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig krank, muss der gesetzliche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (§125 Abs. 1 SGB IX) abgegolten werden (BAG, Urteil vom 23.3.2010, Az: 9 AZR 128/09; Abruf-Nr. 101526).
Beachten Sie: Für tarifvertraglich vereinbarten Mehrurlaub gilt das nicht. Dieser kann - bei entsprechender Vereinbarung - verfallen. Unklar ist derzeit außerdem noch, ob Urlaubsansprüche über viele Jahre hinweg angesammelt werden können. Das LAG Hamm hat die Frage dem EuGH vorgelegt (Beschluss vom 15.4.2010, Az: 16 Sa 1176/09; Abruf-Nr. 101260; Ausgabe 6/2010, Seite 94).