01.10.2006 | Urlaubsentgelt
Keine Abgeltung nach Freistellung unter Urlaubsanrechnung
Wird ein Arbeitnehmer „unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt“, hat er danach keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung mehr. Im Urteilsfall vor dem BAG verlangte ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung. Seiner Ansicht nach war der Urlaub während der Kündigungsfrist nicht erfüllt worden, weil der Arbeitgeber ihn im Kündigungsschreiben nicht ausdrücklich unwiderruflich von der Arbeitspflicht befreit habe. Mitnichten: Der Urlaubsanspruch war durch Erfüllung erloschen (§ 362 Abs. 1 BGB), entschied das BAG.
Unser Tipp: Arbeitgeber sollten im Kündigungsschreiben auf eine unwiderrufliche Freistellung verzichten. Dies kann für den Arbeitnehmer den Verlust der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nach sich ziehen Sehen Sie dazu unseren Beitrag in der Juni-Ausgabe 2006, Seite 103. (Urteil vom 14.3.2006, Az: 9 AZR 11/05)(Abruf-Nr. 061395)