01.05.2006 | Vergünstigte Flugreisen
FKM-Regelung nicht immer die beste Wahl!
Müssen vergünstigte oder unentgeltliche Flüge – sofern sie überhaupt einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellen – zwingend nach der Flugkilometer-Regelung („FKM-Regelung“) oder können sie nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen bewertet werden? Mit dieser gerade in Zeiten von Low-Cost-Tickets verstärkt in den Fokus gerückten Frage befassen wir uns im folgenden Beitrag.
Geldwerte Vorteile: Zwei-Stufen-Theorie beachten
Nicht jedes vergünstigte Ticket muss beim Begünstigten steuerliche Auswirkungen haben. Es ist daher zuerst zu prüfen, ob der Vorteil für eine Arbeitsleistung zugewandt wird. Nur wenn der „Veranlassungszusammenhang“ gegeben ist, der Arbeitnehmer die Vorteilszuwendung also als Frucht seiner Arbeitsleistung verstehen kann, müssen auf der zweiten Stufe (= Bewertung der Vorteile) steuerliche Konsequenzen gezogen werden.
1. Stufe: Geldwerter Vorteil dem Grunde nach
Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Wendet der Arbeitgeber (zum Beispiel eine Airline) seinen Arbeitnehmern Flugtickets vergünstigt oder unentgeltlich zu, liegt stets steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
- Wird die Vergünstigung durch einen Dritten gewährt, das heißt der begünstigte Arbeitnehmer ist nicht beim gewährenden Unternehmen (in der Regel Airline) angestellt, müssen die Voraussetzungen des „Veranlassungszusammenhangs“ erfüllt sein.
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