01.05.2006 | Vorerst auf Bauwirtschaft beschränkt
Saison-Kurzarbeitergeld soll Winterarbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft verhindern
Künftig soll ein Saison-Kurzarbeitergeld helfen, die Winterarbeitslosigkeit zu bekämpfen („Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung“; Abruf-Nr. 061188). Das Gesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Seine erste Bewährungsprobe wird es aber erst mit Beginn der Schlechtwetterperiode 2006/2007 bestehen müssen.
Hintergrund: Bisherige Winterbauförderung
Für den saisonbedingten Arbeitsausfall in der Bauwirtschaft waren bislang folgende Leistungen vorgesehen (§§ 209 ff SGB III):
- Für die 1. bis 30. Ausfallstunde musste der Arbeitnehmer sein bei gutem Wetter angespartes Arbeitszeitguthaben einsetzen, so dass er während dieser Zeit seinen vollen einkommenssteuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohn weiter bezog.
- Für die 31. bis 100. Ausfallstunde leistete die BA Winterausfallgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Mittel hierfür brachten jedoch die Arbeitgeber auf, und zwar mittels einer Winterbauumlage.
- Ab der 101. Ausfallstunde zahlte die BA das Winterausfallgeld dann aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber musste aber Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für 80 Prozent des ausgefallenen Lohns zahlen. Diese Beiträge wurden ihm, anders als die Sozialversicherungsbeiträge für das Winterausfallgeld der 31. bis 100. Ausfallstunde, nicht aus den Mitteln der Winterbauumlage erstattet.
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