· Fachbeitrag · Kurzarbeitergeld
Diese Verbesserungen gelten bei den Leistungssätzen des Kurzarbeitergelds bis zum 31.12.2020
von Dipl.-Finanzwirtin (FH) Anne L’habitant, Steuerberaterin bei der WTS Düsseldorf
| Das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket II, Abruf-Nr. 215688 ) enthält u. a. Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld. LGP stellt Ihnen die Neuerungen anhand von Beispielen vor. Außerdem erfahren Sie, welche Regelungen mit dem Corona-Steuerhilfegesetz beabsichtigt sind. |Gestaffelte Leistungssätze bis zum 31.12.2020
Bis Ende 2020 gestaffelte Leistungssätze
Die Einkommenseinbußen, die Arbeitnehmer insbesondere bei einem erheblichen Arbeits- und Entgeltausfall erfahren, sind immens. Um diese abzufedern, wird das Kurzarbeitergeld für die Monate, in denen die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt im jeweiligen Bezugsmonat mindestens 50 Prozent beträgt, bis zum 31.12.2020 gestaffelt ab dem vierten und ab dem siebten Monat des Bezugs erhöht.
Das Kurzarbeitergeld erhöht sich
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