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  • 01.03.2007 | Wechsel zur privaten Versicherung erschwert

    Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern

    Um die Gesundheitsreform wurde lange gerungen. Erst Mitte Februar hat sie die letzten parlamentarischen Hürden genommen („Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“; Abruf-Nr. 070687). Die ersten Neuregelungen treten bereits zum 1. April 2007 in Kraft. Sie sollen in erster Linie sicherstellen, dass gut verdienende Arbeitnehmer das System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr so schnell verlassen können.  

    Wechsel in eine private Krankenversicherung

    Bislang war ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich, wenn der Arbeitnehmer am Ende eines Kalenderjahrs und auch für die Zukunft mit seinem monatlichen Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung lag.  

     

    Beispiel

    Ein Arbeitnehmer hatte im Jahr 2006 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt in Höhe von 48.000 Euro. Sein Gehalt im Januar 2007 betrug 4.000 Euro brutto. Der Arbeitnehmer war bis zum 31. Dezember 2006 gesetzlich krankenversichert.  

     

    Ab dem 1. Januar 2007 konnte er in die private Krankenversicherung wechseln, weil er 2006 mit seinem Gehalt in Höhe von 48.000 Euro über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (47.250 Euro) lag und auch sein Gehalt ab 1. Januar 2007 über der monatlichen anteiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 3.975 Euro liegt. 

     

    Neuregelung durch Gesundheitsreform

    Um den schnellen Wechsel von gut verdienenden Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung einzudämmen, kann künftig ein Wechsel erst erfolgen, wenn das Gehalt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. 

     

    Beispiel

    Angenommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt jährlich um 450 Euro. Arbeitnehmer A und B haben folgende Gehälter erzielt: 

     

    Jahr 

    2006 

    2007 

    2008 

    2009 

    2010 

    Jahresarbeitsentgeltgrenze 

    47.250 Euro 

    47.700 Euro 

    48.150 Euro 

    48.600 Euro 

    49.050 Euro 

    Gehalt Arbeitnehmer A 

    47.000 Euro 

    48.000 Euro 

    48.200 Euro 

    48.700 Euro 

    49.100 Euro 

    Gehalt Arbeitnehmer B 

    47.000 Euro 

    48.000 Euro 

    48.200 Euro 

    48.400 Euro 

    49.400 Euro