01.03.2004 | Weniger Erziehungsgeld und höhere Einkunftsgrenzen
Änderungen bei Erziehungsgeld und Elternzeit
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde das Bundeserziehungsgeldgesetz geändert. Betroffen sind das Erziehungsgeld und die Elternzeit. Die Änderungen beim Erziehungsgeld gelten für Geburten ab dem 1. Januar 2004 (Erstantrag) bzw. für Geburten ab dem 1. Mai 2003 (Zweitantrag). Die neuen Regeln bei der Elternzeit gelten seit dem 1. Januar 2004 und damit auch für Eltern, die sich bereits in Elternzeit befinden.
Ab 2004 beträgt das monatliche Erziehungsgeld 300 Euro (Regelbetrag) bzw. 450 Euro (Budget). Der Anspruch besteht, wenn das pauschalierte Nettoeinkommen der Eltern unter folgenden Einkommensgrenzen liegt:
Regelbetrag in den ersten sechs Lebensmonaten: Einkommensgrenze für Paare (nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, nichteheliche Lebensgemeinschaft) 30.000 Euro, für Alleinerziehende 23.000 Euro. |
Budget in den ersten sechs Lebensmonaten: Grenze 22.086 Euro für Paare bzw. 19.086 Euro für Alleinerziehende. |
Ab dem siebten Lebensmonat: Verringerung des Erziehungsgeldes, wenn das Einkommen 16.500 Euro bzw. 13.500 Euro übersteigt. Der Regelbetrag wird dabei um 5,2 Prozent und das Budget um 7,2 Prozent des Einkommens gekürzt, das die Grenzen übersteigt. |
Beachten Sie: Die Einkommensgrenzen erhöhen sich um jeweils 3.140 Euro für jedes weitere Kind.
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