01.10.2006 | Werbungskosten
Kürzung der Reisekosten um zu erwartenden Arbeitgeberersatz
Können Reisekosten im Entstehungsjahr auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Arbeitgeber sie später steuerfrei ersetzt? Zu dieser Frage vertritt die OFD Hannover folgende Auffassung: Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen insoweit nicht als Werbungskosten abgezogen werden (§ 3c Abs. 1 EStG). Das heißt: Beruhen die Aufwendungen und die späteren steuerfreien Einnahmen auf dem selben Ereignis (zum Beispiel einer Dienstreise), müssen die Werbungskosten um den zu erwartenden Reisekostenersatz gekürzt werden. Das gilt auch, wenn die Erstattung erst in einem späteren Veranlagungszeitraum erfolgt. (Verfügung vom 17.1.2006, Az: S 2338 – 139 – StO 217)(Abruf-Nr. 062783)