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  • 01.05.2007 | Werbungskosten

    Teilnahme eines Arztes an einem Fachkongress

    Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht.  

     

    Fachkongresse an touristisch interessanten Orten

    In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um einen angestellten Facharzt, der während der Skisaison an einem Kongress in St. Anton und im Herbst an einem Kongress in Mayerhofen teilgenommen hatte. Sein Arbeitgeber hatte ihn dafür freigestellt und außerdem die Teilnehmergebühren getragen. 

     

    Weil die Kongresse an touristisch interessanten Orten stattfanden, ließ das Finanzamt den Werbungskostenabzug für die Reisekosten nicht zu. Bereits das FG war in der Vorinstanz zu dem Ergebnis gekommen, dass die Teilnahme nahezu ausschließlich beruflich veranlasst war und die Reisekosten steuermindernd zu berücksichtigen seien. Der BFH hat die Entscheidung jetzt bestätigt (Urteil vom 11.1.2007, Az: VI R 8/05; Abruf-Nr. 070664).